Besondere Regelungen im LOCKDOWN
bis vermutlich 28. März 2021
(Stand: 08. März 2021, 0:00 Uhr)
Weitere Regelungen und Erklärungen bleiben wie im Folgenden auf unserer Homepage beschrieben.
Informationen zu Theorieprüfungen beim TÜV!
Wir empfehlen, den Termin für die Theorieprüfung online zu buchen:
> > > Link Onlinebuchung Theorieprüfung TÜV < < <
Die Gebühren für die Theorieprüfung rechnet der TÜV mit der Fahrschule ab, eine vorherige Überweisung an den TÜV ist NICHT notwendig. Wir stellen diese Gebühren später in Rechnung.
Wenn ein Termin vereinbart wurde, müssen alle Fahrschüler bitte in der Fahrschule anrufen und den sog. Ausbildungsnachweis elektronisch freischalten lassen (Voraussetzung: alle erforderlichen Unterrichte besucht, ausreichender Lernstand). Einen Ausbildungsnachweis in Papierform gibt es nicht mehr.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Zulassung zur Theorieprüfung nicht möglich. Dann muss ein neuer Termin gebucht werden.
Allgemeine Maßnahmen zum Schutz
vor dem Corona-Virus
(Bitte vollständig lesen! Stand: 08. März 2021, 0:00 Uhr)
Eine Allgemeinverfügung des Landes NRW erlaubt den Fahrschulen unter Auflagen und strengen Hygienevorschriften zu arbeiten. Zusätzlich werden durch geänderte Verordnungen aufgrund der aktuelle Lage (z.B. Lockdown) die Bedingungen immer wieder angepasst und eingeschränkt.
Die Arbeit unter diesen Bedingungen stellt uns täglich neue Herausforderungen. Alle bekannten Arbeitsabläufe mussten geändert werden, sowohl intern als auch bei der Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt Euskirchen und dem TÜV Rheinland. Von der einmal gekannten "Normalität" sind wir alle weit entfernt.
Im Theorieunterricht in den Räumen der Fahrschule ist als Präsenzunterricht z.Zt. nicht sinnvoll. Darum haben wir uns um die Genehmigung für digitalem Fernunterricht in Form von E-Learning bemüht und werden vorerst nur noch Theorieunterricht in dieser Form anbieten. Diese Genehmigung gilt vorerst bis 30. September 2021.
Die Teilnehmerzahl am Theorieunterricht mit E-Learning ist auf 25 Fahrschüler pro Unterrichtseinheit begrenzt worden. Inzwischen ist das Interesse größer als diese mögliche Teilnehmerzahl, darum haben wir das Angebot erweitert. Jeder Fahrschüler kann pro Tag einen Theorieunterricht aus zwei Angeboten buchen.
Die Teilnahme am Unterricht im E-Learning gilt als regulär besuchter Unterricht, genauso wie sonst die Teilnahme am Theorieunterricht in der Fahrschule.
Das Buchungsverfahren für den Theorieunterricht wird direkt bei den Unterrichtsterminen genau erklärt. Bitte aufmerksam lesen und entsprechend beachten! Nur entsprechende Buchungen werden bearbeitet!
> > > Link Erklärung und Unterrichtstermine < < <
Für die Ausbildung im PKW gelten folgende Verhaltensregeln, die von Fahrschülern und/oder Fahrlehrern ohne Ausnahmen eingehalten werden müssen:
Bei der Motorrad-Ausbildung gelten grundsätzlich die gleichen Verhaltensregeln. Aus hygienischen Gründen bitte eigene Schutzkleidung und Ohrhörer (3,5-Klinke) für das Headset mitbringen. Unser Kommunikationssystem wird ebenfalls nach jeder Fahrstunde desinfiziert.
Der Fahrsimulator ist z.Zt. aus hygienischen Gründen nicht buchbar.
Die Führerscheinstelle des Kreises Euskirchen arbeitet unter den gleichen Voraussetzungen, d.h. keine persönliche Kontaktaufnahme. Wir haben aber die Möglichkeit, weiterhin Führerscheinanträge per Post zu schicken. Wir informieren alle Fahrschüler, die noch Unterlagen abgeben müssen (z.B. Passbild, Sehtest, Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs oder BF17-Formulare). Die angeforderten Unterlagen bitte ggf. an der Fahrschule im Umschlag mit Namen in den Briefkasten werfen.
Aus rechtlichen/organisatorischen Gründen schickt das Straßenverkehrsamt jedem Antragsteller/Fahrschüler nach Bearbeitung einen Gebührenbescheid. Sollten die Gebühren bereits in der Fahrschule bezahlt worden sein, bitte diesen Bescheid einfach in unseren Briefkasten werfen. Wir überweisen dann die Gebühren ans Straßenverkehrsamt.
Der Erste-Hilfe-Kurs wird in der Fahrschule sobald wie möglich wieder angeboten, aktuell werden bei uns keine Kurse durchgeführt. Bei anderen Anbietern (DRK, Malteser, M.A.U.S) sind aber Kurse buchbar.
Die Führerscheinstelle des Kreises Euskirchen hat mitgeteilt, dass alle Führerscheinanträge um 6 Monate verlängert werden, die zwischen dem 13. März und 31. Dezember 2020 abgelaufen sind. Aufgrund des erneuten Lockdowns (Dezember 2020 bis Januar 2021) werden alle Führerscheinanträge, die bis 31. März 2021 ablaufen, nochmals um 6 Monate verlängert.
Theoretische und praktische Prüfungen beim TÜV in Euskirchen werden mit den üblichen Hygienemaßnahmen durchgeführt. Das Tragen von FFP2-Masken ist zum Schutz aller Anwesenden Pflicht.
Hier geht´s zum aktuellen Unterrichtsplan und weiteren Terminen!
B196 - Motorrad fahren mit dem Auto-Führerschein!?
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Außerdem interessant:
Zur Vorbereitung auf die praktische Ausbildung ist unser Fahrsimulator zu den Öffnungszeiten buchbar. Eine Einheit dauert 45 Minuten, insgesamt können vier Lernmodule trainiert werden, die bis zu fünf Mal wiederholbar sind:
Die Ausbildung im Simulator ist für unsere Fahrschüler kostenlos - besser kann man sich auf die Fahrstunden im Auto nicht vorbereiten.
Der Fahrsimulator ist z.Zt. aus hygienischen Gründen nicht buchbar.
Weitere Informationen gibt´s hier!