Hier geht´s zum aktuellen Unterrichtsplan und weiteren Terminen!
Allgemeine Maßnahmen zum Schutz
vor dem Corona-Virus
Bitte vollständig lesen!
In den Räumen der Fahrschule
gilt weiterhin Maskenpflicht (FFP2).
Der Theorieunterricht findet seit dem 1. Juni 2022 wieder als in der Fahrschule statt. Eine Reservierung wie für den Online-Unterricht ist nicht notwendig. Bitte zum Theorieunterricht eine FFP2-Maske und die gelbe Schülerkarte mitbringen.
Für die Ausbildung im PKW gelten folgende Verhaltensregeln, die von Fahrschülern und/oder Fahrlehrern ohne Ausnahmen eingehalten werden müssen:
Bei der Motorrad-Ausbildung gelten grundsätzlich die gleichen Verhaltensregeln. Aus hygienischen Gründen bitte eigene Schutzkleidung und Ohrhörer (3,5-Klinke) für das Headset mitbringen. Unser Kommunikationssystem wird ebenfalls nach jeder Fahrstunde desinfiziert.
Bei der Führerscheinstelle des Kreises Euskirchen ist z.Zt. keine persönliche Vorsprache möglich. Die Führerscheinanträge unserer Fahrschüler verschicken wir daher nach der Kontrolle auf Vollständigkeit per Post. Die geforderten Unterlagen (i.d.R. Passbild, Sehtest, Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs und ggf. BF17-Formulare mit Kopien) bitte im Büro der Fahrschule abgeben oder im Umschlag mit Namen in den Briefkasten werfen.
Aus rechtlichen/organisatorischen Gründen schickt das Straßenverkehrsamt jedem Antragsteller/Fahrschüler nach Bearbeitung einen Gebührenbescheid. Diese Gebühren bitte an den Kreis Euskirchen überweisen.
Der Erste-Hilfe-Kurs wird in der Fahrschule sobald wie möglich wieder angeboten, aktuell werden bei uns keine Kurse durchgeführt. Bei anderen Anbietern (DRK, Malteser, M.A.U.S) sind aber Kurse buchbar.
Informationen zu Theorieprüfungen beim TÜV!
Die Theorieprüfung kann aktuell nur mit Termin abgelegt werden. Alle Fahrschüler buchen diesen Termin bitte selbstständig nach ihren Möglichkeiten.
Wir empfehlen, die Theorieprüfung online zu buchen:
> > > Link Onlinebuchung Theorieprüfung TÜV < < <
Eine Terminbuchung ist nur möglich, wenn man als Fahrschüler beim TÜV registriert ist. Dies geschieht nach der Bearbeitung des Führerscheinantrags durch das zuständige Straßenverkehrsamt. Das Büro der Fahrschule informiert jeden Fahrschüler umgehend, wenn diese wichtige Voraussetzung für die Terminbuchung vorliegt.
Die Gebühren für die Theorieprüfung rechnet der TÜV mit der Fahrschule ab, eine vorherige Überweisung an den TÜV ist NICHT notwendig. Wir stellen diese Gebühren später in Rechnung.
Wenn ein Termin vereinbart wurde, müssen alle Fahrschüler bitte rechtzeitig vor der theoretischen Prüfung in der Fahrschule anrufen und den sog. Ausbildungsnachweis elektronisch freischalten lassen (Voraussetzung: alle erforderlichen Unterrichte besucht, ausreichender Lernstand). Einen Ausbildungsnachweis in Papierform gibt es nicht mehr. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Zulassung zur Theorieprüfung nicht möglich. Dann muss ein neuer Termin gebucht werden.
Die Freischaltung für die Theorieprüfung durch die Fahrschule ist nur einmalig vor dem ersten Prüfungsversuch notwendig.
B196 - Motorrad fahren mit dem Auto-Führerschein!?
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Außerdem interessant:
Zur Vorbereitung auf die praktische Ausbildung ist unser Fahrsimulator zu den Öffnungszeiten buchbar. Eine Einheit dauert 45 Minuten, insgesamt können vier Lernmodule trainiert werden, die bis zu fünf Mal wiederholbar sind:
Die Ausbildung im Simulator ist für unsere Fahrschüler kostenlos - besser kann man sich auf die Fahrstunden im Auto nicht vorbereiten.
Weitere Informationen gibt´s hier!